Der Anhang stellt ein von der Geschäftsführung anzufertigendes Dokument für den Jahresabschluss dar. Er gehört neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses. Der Zweck ist es, für den Bilanzleser ergänzende Informationen darzustellen, die nicht aus der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung abzulesen sind. Somit werden im Anhang nicht nur die allgemeinen Angaben von der Geschäftsführung über den Jahresabschluss dargestellt, sondern auch die im Geschäftsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Aufschluss über die Ausübung von Wahlrechten bringen. Im Anhang werden weiterhin bestimmte, vom Gesetz vorgeschriebene, Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt und erläutert. Einen Anhang in Deutschland aufstellen müssen die Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG.