Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) in Deutschland wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben. Die Erhebung erfolgt pro Kalenderjahr. Die Einkommensteuer stellt damit eine Personensteuer dar, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemessen am Einkommen eines jeden einzelnen Menschen besteuert. Für die steuerliche Belastung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden in der Einkommensteuer mehrere Tarifzonen mit steigendem Steuersatz bis zu 45% genutzt. Anhand dieser ist es möglich, dass Geringverdiener mit einem geringeren Steuersatz besteuert werden als höher Verdienende. Die Besteuerung der 7 Einkunftsarten erfolgt grundsätzlich in gleicher Höhe. Eine Ausnahme stellt allerdings die Besteuerung von Kapitaleinkünften mit einem Steuersatz von 25% dar. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, da die Verteilung der Steuereinnahmen in Deutschland auf Bund, Länder und Gemeinden erfolgt. Sie ist die bedeutendste Einnahmequelle des Staates.