Immobilien von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften – Grunderwerbsteuer; Erhöhung ab 01.01.2014

Egal ob natürliche Person, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft muss bei Erwerb von Immobilien grundsätzlich Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Mit ursprünglich einheitlich geregelten 3,5% war die Grunderwerbsteuer zwar immer schon lästig, hielt sich jedoch meistens noch in Grenzen.

Zum 01.01.2014 wird die Grunderwerbsteuer in den meisten Bundesländern abermals angehoben, so dass es sogar zu einem Spitzensteuersatz von 6,5% kommen kann. Damit stellt die Grunderwerbsteuer mittlerweile einen nicht unerheblichen Teil der Anschaffungskosten einer Immobilie dar, die unbedingt mit einkalkuliert werden sollte.