Immobilien von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften – Grunderwerbsteuer; Wann fällt Grunderwerbsteuer an?

Grundsätzlich kann man sagen, dass Grunderwerbsteuer bei Kaufverträgen oder sonstigen Rechtsgeschäften anfällt, die einen Anspruch auf Übereignung von inländischen Grundstücken begründen.

Ein ganz klassischer alltäglicher Vorgang, bei dem Grunderwerbsteuer anfällt, ist der Anschaffungsvorgang der „eigenen 4 Wände“. Bemessungsgrundlage ist hierbei regelmäßig der Kaufpreis.

Werden die „eigenen 4 Wände“ oder auch anderer inländischer Grundbesitz vererbt oder verschenkt, fällt hingegen grundsätzlich keine Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer an. Wird innerhalb der Familie an Verwandte gerader Linie veräußert, fällt ebenso keine Grunderwerbsteuer an. Ebenfalls erfasst von dieser Befreiung sind Stiefkinder sowie die Ehegatten der Begünstigten.