Mindestlohnerhöhung 2025 und die Auswirkungen auf Minijob und Midijob
Ab dem 01.01.2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. (Rechtsgrundlage: Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 24. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 321)
Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Grenzen für Minijobs und Midijobs (Übergangsbereich).
Seit dem 01.10.2022 passen sich die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs automatisch an den Mindestlohn an.
Mit der neuen Mindestlohnerhöhung gelten folgende Grenzen:
- Für den Minijob beträgt die neue Grenze 556,00 Euro, anstatt bisher 538,00 Euro.
- Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 556,01 und 2.000,00 Euro, anstatt bisher 538,01 und 2.000,00 Euro.
