Mit dem BMF-Schreiben vom 11. November 2025 erfolgen Änderungen und Anpassungen bzgl. der Stromkosten, Wallboxen usw. bei Dienstwagen. Als wesentlichste Änderung ist hierbei hervorzuheben, dass die bisher gewährten monatlichen Pauschalen für den Auslagenersatz bei der Strom-Betankung von Dienstwagen im privaten Haushalt des Arbeitnehmers ab 2026 entfallen.

Ab dem Jahr 2026 ist der Auslagenersatz nun genau zu ermitteln. Dies kann hinsichtlich der Strommenge durch die Wallbox oder auch Fahrzeugintern erfolgen. Bei dem anzuwendenden Strompreis hat man folgende Wahlmöglichkeit, welche kalenderjährlich ausgeübt werden muss:

  1. Der anzuwendende Strompreis ist der individuelle vertraglich vereinbarte Preis des Arbeitnehmers mit seinem Stromanbieter zzgl. des anteiligen Grundpreises (der Strompreis gilt auch für den eigenen PV-Strom) oder
  2. Es kann eine Strompreispauschale vom statistischen Bundesamt, welche einen Gesamtdurchschnittsstrompreis abbilden soll, genutzt werden.

Es besteht daher Handlungsbedarf ab 2026 die geladenen Strommengen aufzuzeichnen.

Für nähere Einzelheiten sprechen Sie uns gerne an.