Gehören Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise ein Pickup, zum Betriebsvermögen und werden privat genutzt, so unterliegt dies regelmäßig der Besteuerung als Privatentnahme. Die Besteuerung erfolgt bei PKWs grundsätzlich nach der sogenannten 1%-Regelung. Der private Anteil kann alternativ aber auch mittels Fahrtenbuches genau ermittelt werden. Der Bundesfinanzhof geht trotz der regelmäßig verkehrsrechtlichen Zulassung eines Pickups als Lkw davon aus, dass diese auch zur privaten Nutzung geeignet sind und diese entsprechend erfolgt. Nur wenn z. B. durch das Führen eines Fahrtenbuchs der Anscheinsbeweis einer Privatnutzung erschüttert werden kann, ist die Finanzbehörde in der Pflicht, nachzuweisen, dass eine Privatnutzung des Pickups vorgelegen hat. Kann die Finanzbehörde dieses nicht, scheidet eine Besteuerung nach der 1%-Regelung aus.
