Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Gesetz „zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ verabschiedet, das eine rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags vorsieht. Die Zustimmung des Bundesrates wird ab dem 22.11.2024 erwartet.

Das Gesetz beinhaltet eine Erhöhung folgender Freibeträge:

  • Grundfreibetrag steigt um 180 EUR (auf insgesamt 11.784 EUR)
  • Kinderfreibetrag steigt um 228 EUR (auf insgesamt 6.612 EUR).

Es ist eine Differenzermittlung in der Dezember-Abrechnung für das gesamte Jahr vorgesehen. Daher werden die höheren Freibeträge für das Jahr 2024 ausschließlich in der Lohnabrechnung für den Dezember 2024 berücksichtigt. Eine Nachberechnung der einzelnen Monate Januar bis November erfolgt nicht.