Das aktuelle Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht sieht für Erwerber von betrieblichem Vermögen verschiedene Begünstigungen vor, wie z. B. den (vollständigen) Erlass der darauf entfallenden Steuer. Für sonstiges Vermögen, insbesondere für Privatvermögen, bestehen keine vergleichbaren Begünstigungen. Gegen diese Ungleichbehandlung ist Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden.[1]
Die Verfassungsbeschwerde betrifft insbesondere die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vorschriften sowie die bewertungsrechtlichen Regelungen beim Übergang von betrieblichem Vermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind bzw. ob Erwerbe von Privatvermögen verfassungsrechtlich benachteiligt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung in dieser Sache im Oktober 2026 stattfinden wird. Am Tag der Verhandlung wird das Urteil selbst noch nicht gesprochen; das schriftliche Urteil folgt in der Regel einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
[1] Az. des BVerfG: 1 BvR 804/22.
