Am 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Damit wird die aktuelle europäische DAC7-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz regelt, welche Informationen zu Geschäften auf Online-Plattformen mit den Steuerbehörden geteilt werden müssen.

Online-Plattformen wie eBay, Mobile.de, Autoscout, Vintad und eBay Kleinanzeigen sind sehr beliebt bei Privatpersonen, weil hier gebrauchte und nicht mehr benötigte Gegenstände einfach verkauft werden können. Diese Verkäufe sowie auch die Vermietungen von Unterkünften über Airbnb sollen aber transparenter werden. Dafür sorgt seit Jahresbeginn 2023 ein neues EU-Steuergesetz – das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Die Plattform-Betreiber sind verpflichtet, die Verkaufsdaten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern anzumelden. Meldepflichtig sind sowohl Anbieter aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, da ein automatischer Informationsaustausch der Finanzbehörden in den EU-Ländern geplant ist.

Plattformbetreiber müssen generell alle während des Anmeldezeitraums registrierten oder aktiven Anbieter melden. Nach § 5 PStTG ist jede Tätigkeit meldepflichtig, die gegen eine Vergütung erbracht wird. Die Plattformbetreiber müssen u.a. an das Bundeszentralamt für Steuern folgende Informationen übermitteln:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Steueridentifikationsnummer
  • Postanschrift
  • Bankverbindung
  • Verkaufserlös und Gebühren

Es gibt aber auch Bagatellgrenzen. Die Nutzer, die pro Kalenderjahr nicht mehr als 30 Verkäufe auf einem Online-Marktplatz tätigen oder mit diesen Verkäufen im Jahr nicht mehr als 2.000 € einnehmen, müssen nicht gemeldet werden. Die betreffende Beschränkung gilt für jede Plattform, und es spielt keine Rolle, ob es sich um einen gewerblichen Unternehmer oder eine Privatperson handelt.

Handelt es sich bei den Gegenständen tatsächlich um gebrauchte/ausgediente Konsumgüter, müssen sich die Verkäufer nicht um ausstehende Steuern sorgen. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ändert nichts an den privaten Veräußerungsgeschäften. Für die gilt wie bisher die Freigrenze von 600 € pro Jahr. Problematisch kann es bei Waren wie Schmuck, Uhren, Antiquitäten oder Edelmetallen werden. Hier können unter Umständen durch einen Wertzuwachs Gewinne und ggf. Einkommensteuer entstehen.

Aufgrund des neuen Steuergesetzes 2023 für Plattformen wird allen Verkäufern auf Online-Plattformen empfohlen, Bücher oder Aufzeichnungen über ihre Umsätze zu führen, wenn sie dort regelmäßig verkaufen.