Steuerfreies Jobticket

Durch die Neuregelung zum sog. Jobticket erfolgt eine Wiedereinführung der Steuerbegünstigung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Arbeitgeberleistungen zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Damit soll von 2019 an ein steuerlicher Anreiz für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geschaffen werden. Bisher musste die Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber für den ÖPNV versteuert werden. Dieses Hindernis fällt nun weg.

Dabei umfasst die Steuerbegünstigung auch private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Begünstigt werden die Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Zurverfügungstellung von Fahrausweisen, Zuschüsse des Arbeitgebers zum Erwerb von Fahrausweisen und Leistungen Dritter, die mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis erbracht werden. Die steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungspauschale angerechnet  (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).