Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2016 in Deutschland

Die Beseitigung der durch die schweren Unwetter Ende Mai/Anfang Juni 2016 verursachten Schäden in vielen Teilen Deutschlands führt bei vielen Betroffenen zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat daher mit Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2223 / 07 / 0015 :016 vom 28.06.2016 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Spendern, Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Hilfeleistung erleichtern.

Damit schnelle und unbürokratische Hilfe geleistet werden kann, hat die Bundesregierung Vereinfachungsregelungen für Unterstützungen, die vom 29. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 geleistet werden, festgelegt. Die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern wollen mit diesen Verwaltungsanweisungen dazu beitragen, dass den von den Unwettern Betroffenen schnell und unkompliziert geholfen werden kann.

Die Vereinfachungsregelungen beinhalten folgende Maßnahmen:

  • einen vereinfachten Zuwendungsnachweis (Abschnitt III)
  • Zulässigkeit von Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften (Abschnitt IV)
  • Unterstützung durch Arbeitslohnspende und Beihilfe (Abschnitt II)
  • Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen von Unternehmen (Abschnitt I)
  • Elementarschäden als außergewöhnliche Belastungen (Abschnitt VI)
  • Weitere steuerliche Erleichterungen (Abschnitt VIII)