Am 19.01.2021 hat das Bundesministerium für Finanzen ein neues Beförderungsprogramm abgeschlossen. Die Überbrückungshilfe III ist ein erweitertes Programm der bisherigen staatlichen Unterstützungen für Unternehmen, Solo-Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III wird angepasst und damit soll die Antragsberechtigung und Förderung deutlich einfacher werden. Es handelt sich weiterhin um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, aber als steuerbare Einnahme zu behandeln sind.

Die Vereinfachungen beziehen sich auf die folgenden Punkte:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Ein darüber hinausgehender Nachweis entfällt.
  • Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen – Unternehmen, die November bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, sind für die beiden Monate nicht antragsberechtigt, Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland.
  • Die Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die Überbrückungshilfe III beantragen. Wenn die Kleinbeihilferegelung gewählt wird (Zuschusshöhe bis 2 Millionen Euro inkl. De-Minimis), müssen keine ungedeckten Fixkosten nachgewiesen werden. Wenn die Beantragung auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe geschieht (Zuschusshöhe bis 10 Millionen Euro), ist zu beachten, dass aufgrund des europäischen Beihilferechts ungedeckte Fixkosten nachgewiesen werden müssen bzw. nur bis zu dessen Höhe Fixkosten förderfähig sind.
  • der Höchstbetrag je Fördermonat wird auf 1.500.000 € angehoben.

Wie bisher orientiert sich die Höhe der Zuschüsse am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019. Die Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 heranziehen.

Die Zuschusshöhe ist wie folgt gestaffelt:

  • Umsatzeinbruch mehr als 70 % – es werden bis zu 90 % der monatlichen Fixkosten erstattet,
  • Umsatzeinbruch zwischen 50 % – 70 % – es werden bis zu 60 % der monatlichen Fixkosten erstattet,
  • Umsatzeinbruch zwischen 30 % – 50 % – es werden bis zu 40 % der monatlichen Fixkosten erstattet.

Der Katalog der förderfähigen Kosten wurde u.a. um die Umbaukosten für die Hygienemaßnahmen und um die Investitionen in Digitalisierung erweitert. Für diese Bereiche werden nunmehr auch die Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraumes entstanden sind. Es handelt sich um die Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Diese Kosten werden bis zu 20.000 € pro Monat erstattet.

Für ganz besonders von der Corona-Krise betroffene Branchen werden weitere Kosten anerkannt. Dies betrifft Solo-Selbstständige, die Reisebranche, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Pyrotechnikindustrie. Zum Beispiel wird für verderbliche Ware und für Saisonware (z.B. Weihnachtsartikel, Winterkollektion) der Wintersaison 2020/2021 eine Sonderregelung für Einzelhändler eingeführt. Diese können die hierbei entstandenen Wertminderungen zu 100 % als Fixkosten ansetzen, allerdings ist hierbei zu beachten, dass hierfür sehr hohe Dokumentations- und Nachweispflichten bestehen.

Soloselbstständige können alternativ zur Fixkostenerstattung eine einmalige Betriebskostenpauschale, die sog. „Neustarthilfe“, in Höhe von bis zu 50 % (bisher 25 %) des Referenzumsatzes 2019 bis max. 7.500 € (bisher 5.000 €) erhalten.

Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Monat Februar 2021.