Kleine und mittlere Unternehmen haben in der Vergangenheit zu wenig in den Bereich IT und Digitalisierung investiert. Durch die aktuellen Verhältnisse und die Notwendigkeit „Distanz zu wahren“ wird diese Lücke allen Beteiligten schmerzlich bewusst. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt KMU auf Grundlage des Programms „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ mit Zuschüssen um diese Lücke zu schließen.

Das Programm ist auf die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen und Angehörige der freien Berufe ausgerichtet und dient der Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Dabei soll insbesondere die Digitalisierung der Geschäftsprozesse, die Nutzung digitaler Geschäftsmodelle und die Erhöhung der IT-Sicherheit in den Unternehmen (Datenschutz) verbessert werden.

Gefördert werden Unternehmen, die im Zeitpunkt der Antragsstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und bis zum 31.12.2023 einen Digitalisierungsplan beim BMWi vorlegen. Das Förderungsprogramm besteht aus zwei Modulen.

Das erste Modul „Investitionen in digitale Technologien“ bezieht sich auf Investitionen in Hard- und Software, um die externe und interne Vernetzung zu fördern. Dazu gehören datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendung, Big-Data, Einsatz von Hardware (3D-Druck, Sensorik), IT-Sicherheit und der Datenschutz. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) und Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist. Dazu gehören auch die Ersatz- oder Routineinvestitionen (z. B. zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen). Nicht förderungsfähig sind weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, wie die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans. Für Beratungsleistungen kommt ggf. das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi in Betracht, die beiden Programme sollen sich hierbei ergänzen. Eine sogenannte „Doppelförderung“ der Investitionsprojekte durch ggf. andere Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Das zweite Modul „Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ bezieht sich auf die Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen digitale Transformation, digitale Strategie, digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz, digitales bzw.  agiles Arbeiten und digitale Basiskompetenz. Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen durch einen nach ISO9001 oder Akkreditierung nach AZAV zertifizierten Anbieter durchgeführt werden.

Die maximale Fördersumme beträgt pro Einzelunternehmen 50.000 €. Bei Wertschöpfungsnetzwerken/ketten (Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen) 100.000 € pro Antragsteller. Die Mindestfördersumme im Modul 1 beträgt 17.000 €, im Modul 2 beträgt sie 3.000 €. Die Förderungsquote hängt von der Mitarbeiterzahl und vom Zeitpunkt der Antragsstellung ab.

Förderungsquote bis 30.06.2021

  • bis 50 Mitarbeiter – bis zu 50%
  • bis 250 Mitarbeiter – bis zu 45%
  • bis 499 Mitarbeiter – bis zu 40 %

Ab dem 01.07.2021 gelten um 10% reduzierte Förderquoten.

Die Unternehmen aus strukturschwachen Regionen (z. B. Erfurt, Leipzig, Magdeburg, Schwerin, Rostock, Dresden, Berlin) bekommen zusätzlich 10% mehr Förderung. Auch Unternehmen innerhalb eines Wertschöpfungsnetzwerkes oder einer Wertschöpfungskette können mit zusätzlichen 5 % des Zuschusses rechnen. Bei Investitionen in die IT-Sicherheit (inkl. Datenschutz) erhöht sich die Förderquote um weitere 5 %.

Zu beachten ist, dass das Digitalisierungsprojekt zuerst nach der Bewilligung des Zuschusses starten kann. Anschließend hat das Unternehmen 12 Monaten Zeit, um das Projekt zu beenden und dem Ministerium die Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt danach.

Aufgrund der sehr großen Nachfrage wurde das Antrags- und Registrierungsverfahren für das Förderprogramm „Digital Jetzt“ vorübergehend durch das BMWi gestoppt. Ab dem 01.12.2020 gibt das Ministerium wieder grünes Licht und die Anträge können erneut gestellt werden. Zögern Sie nicht, uns um Unterstützung zu fragen.