Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. Rückwirkend zum 26. Oktober können Arbeitgeber zur Abmilderung der Inflation ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Prämie bis zu 3.000 € zahlen.

Genau wie beim Corona-Bonus handelt es sich hier um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, die vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 ausbezahlt werden kann. In der Regel kann der Arbeitgeber entscheiden, ob, wann und wie viel Prämie er seinen Arbeitnehmern zuwenden möchte da die Prämie als Einmalzahlung oder aber als Teilbeträge verteilt auf mehrere Monate ausbezahlt werden kann. Arbeitnehmer erhalten die Prämie „brutto für netto“ und für Arbeitgeber fallen keine Lohnnebenkosten an, insbesondere kein Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist unbedingt, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden. Es genügt, wenn der Arbeitgeber deutlich macht, dass diese Prämie im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht. Zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.

Die Prämie kann übrigens jede und jeder Beschäftigte erhalten. Der Gesetzentwurf sieht keine Begrenzung auf das erste Dienstverhältnis oder auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vor.