Der Lockdown geht langsam zu Ende, deswegen will auch das Land Berlin die Berliner Unternehmen für einen besseren Start aus dem langen Lockdown finanziell unterstützen. Das Neustarthilfe Berlin-Programm, das auf dem Bundesprogramm Neustarthilfe aufsetzt, richtet sich an Berliner Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten.

Antragsberechtigt für die Neustarthilfe Berlin sind Berliner Soloselbständige und Kleinunternehmen, die im Hauptberuf allein eine selbständige Tätigkeit, die im Land Berlin versteuert wird, ausüben bzw. ihren gewerbesteuerlichen Haupt- oder Betriebssitz in Berlin haben und bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem erhaltenen Zuschuss in der Neustarthilfe Bund und ist für den Bewilligungszeitraum Januar bis Juni 2021 auf maximal 7.500 € gedeckelt. Das heißt, wenn eine Antragsberechtigte einen Zuschuss im Rahmen des Bundesprogramms Neustarthilfe in Höhe von 5.000 € ausgezahlt bekommen hat, kann sie im Rahmen der Neustarthilfe Berlin zusätzlich noch 2.500 € erhalten.

Somit ist auch die Beantragung der Neustarthilfe Berlin nur nach einer Bewilligung der Neustarthilfe des Bundes möglich. Soloselbstständige können ab Montag 17. Mai die Neustarthilfe Berlin bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen. Ab 25.Mai sollen dann auch die Anträge für Kleinstunternehmen möglich sein.