Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen und die Treibhausgase zu minimieren, hat die Bundesregierung im Januar 2021 eine CO²-Abgabe (umgangssprachlich auch CO²‑Steuer) mit einem einheitlichen Preis für den Ausstoß von CO² beschlossen.

Bisher mussten nur Unternehmen aus bestimmten Sektoren (z. B. Fluggesellschaften oder Industrieunternehmen) für den Ausstoß von CO² zahlen. Nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes muss jeder, der Waren oder Dienstleistungen anbietet und dabei CO² (Brennstoffemissionen) ausstößt, die CO² – Abgabe zahlen.

Die CO² – Abgabe wird auf fossile Heizstoffe und Kraftstoffe wie Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme, Benzin, Diesel, Flugbenzin – ab 2023 auch auf Kohle – erhoben. Die CO² – Abgabe fällt teilweise auch auf Abfall an, der in Heizkraftwerken zum Einsatz kommt, sowie auf Biobrennstoffe (z.B. Biogas, Biodiesel, pflanzliche Öle wie Palmöl), wenn sie zum Heizen oder als Treibstoff dienen. Da aber für diese Brennstoffe noch keine Berichtspflicht gilt, sind sie in den Jahren 2021 und 2022 noch von der Abgabe befreit. Auf bestimmte Kraftstoffe für den Flugverkehr, wie Kerosin, fällt ebenfalls keine CO² – Abgabe an, da diese bereits in den europäischen Emissionshandel eingebunden sind.

Bereits im Mai 2020 hat die Bundesregierung den Preis für eine Tonne CO² beschlossen. 25 EUR pro verursachter Tonne CO² müssen ab Anfang des Jahres Unternehmen bezahlen, wenn sie Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas verkaufen. Bis 2025 steigt dieser Betrag auf 55 EUR pro Tonne und ab 2026 werden die Zertifikate versteigert. Die Erhebung der Abgabe erfolgt durch Erwerb eines Emissionszertifikats durch das betroffene Unternehmen. Verkauft werden die Emissionszertifikate von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt und die Erlöse fließen dem Bund zu.

Für Autofahrer, Mieter und Wohnungseigentümer heißt das, dass sie mehr für PKW-Kraftstoffe, Heizöl bzw. Gas bezahlen müssen. Um diese zusätzliche Belastung zu mindern, fördert der Staat gleichzeitig die Bürger durch verschiedene Fördermaßnahmen sowie durch steuerliche Erleichterungen. Unter anderem wurde ab dem Januar 2021 die Pendlerpauschale für Beschäftigte ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Die klimafreundlichen Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantriebe  sind von der Kfz-Steuer befreit. Bereits seit 2020 beträgt die Umsatzsteuer auf Bahnfahrten im Fernverkehr nur noch 7 %.

Für die energetische Sanierung des Hauses, für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien oder für den Bau von Solaranlagen auf dem Dach gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme, die durch die KfW finanziert werden können oder durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) bezuschusst  werden können.